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14 C 37/19•Amtsgericht Rheine, 2020-11-12, 14 C 37/19
Entscheidungsdatum: 2020-11-12
Aktenzeichen: 14 C 37/19
ECLI: ECLI:DE:AGST3:2020:1112.14C37.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Amtsgericht
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 3.339,36 Euro nebst 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 22.11.2018 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 413,64 Euro nebst 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 14.02.2019 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf 3.339,00 Euro festgesetzt.
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