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14 C 264/19•Amtsgericht Rheine, 2020-09-03, 14 C 264/19
Entscheidungsdatum: 2020-09-03
Aktenzeichen: 14 C 264/19
ECLI: ECLI:DE:AGST3:2020:0903.14C264.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Amtsgericht
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Streitwert wird auf 3.157,00 Euro festgesetzt.
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