Amtsgericht Rheine, 2013-03-27, 14 C 230/11

14 C 230/11Court of First InstanceMar 27, 2013

Full text

Amtsgericht Rheine — 14 C 230/11 — Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2013-03-27

Aktenzeichen: 14 C 230/11

ECLI: ECLI:DE:AGST3:2013:0327.14C230.11.00

Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Normen: BGB §§ 535 Abs. 2, 536 Abs. 1 S. 2, 536 b S. 1,3

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 09.08.2011 bleibt mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger 1.003,33 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz

aus 50,00 € vom 6.05.2010 bis 03.06.2010,

aus 100,00 € vom 04.06.2010 bis 5.07.2010,

aus 150,00 € vom 06.07.2010 bis 04.08.2010,

aus 200,00 € vom 05.08.2010 bis 03.09.2010,

aus 250,00 € vom 04.09.2010 bis 05.10.2010,

aus 300,00 € vom 06.10.2010 bis 3.12.2010,

aus 804,00 € vom 04.12.2010 bis 18.04.2011,

aus 1.003,33 € seit dem 19.04.2011

sowie außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 120,67 € zu zahlen.

Im Übrigen wird das Versäumnisurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten der Säumnis. Im Übrigen haben die Beklagte die Kosten des Rechtsstreits zu 2/3 und der Kläger zu 1/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien bleibt es nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die gegnerische Partei zuvor Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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