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21 C 492/19•Amtsgericht Steinfurt, 2020-11-25, 21 C 492/19
21 C 492/19Court of First InstanceNov 25, 2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-25
Aktenzeichen: 21 C 492/19
ECLI: ECLI:DE:AGST1:2020:1125.21C492.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an den Beklagten 1380,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 460,00 € seit dem 22.02.2017, aus 230,00 € seit dem 07.03.2017, aus 230,00 € seit dem 06.04.2017, aus 230,00 € seit dem 05.05.2017 und aus weiteren 230,00 € seit dem 08.06.2017 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 47 % und der Beklagte 53 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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