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4 C 110/19•Amtsgericht Werl, 2021-04-08, 4 C 110/19
Entscheidungsdatum: 2021-04-08
Aktenzeichen: 4 C 110/19
ECLI: ECLI:DE:AGSO3:2021:0408.4C110.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilrichter
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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