Amtsgericht Recklinghausen, 2015-12-29, 90 C 52/15

90 C 52/15Court of First InstanceDec 29, 2015

Full text

Amtsgericht Recklinghausen — 90 C 52/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-12-29

Aktenzeichen: 90 C 52/15

ECLI: ECLI:DE:AGRE1:2015:1229.90C52.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 90

Tenor

1.) Die Klage wird abgewiesen.

2.) Der Wiedereinsetzungsantrag der Klägerin in den vorherigen Stand vom 02.10.2015 wird zurückgewiesen.

3.) Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

5.) Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

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