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58 C 3/23•Amtsgericht Paderborn, 2023-02-24, 58 C 3/23
Entscheidungsdatum: 2023-02-24
Aktenzeichen: 58 C 3/23
ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2023:0224.58C3.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger einen Betrag i.H.v. 392,96 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.10.2022 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger einen Betrag i.H.v. 111,96 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.02.2023 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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