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58a C 90/21•Amtsgericht Paderborn, 2022-02-23, 58a C 90/21
58a C 90/21Court of First InstanceFeb 23, 2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-23
Aktenzeichen: 58a C 90/21
ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2022:0223.58A.C90.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens 53 H 2/19 sowie die außergerichtlichen Kosten der Streithelferin zu 1) und der Streithelferin zu 2) jeweils einschließlich der außergerichtlichen Kosten im selbstständigen Beweisverfahren 53 H 2/19 hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des durch das Urteil jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils vollstreckende Partei zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert wird auf 4.373,94 € festgesetzt.
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