Amtsgericht Paderborn, 2021-06-25, 58 C 217/20

58 C 217/20Court of First InstanceJun 25, 2021

Full text

Amtsgericht Paderborn — 58 C 217/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-06-25

Aktenzeichen: 58 C 217/20

ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2021:0625.58C217.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Nebenkosten für die Jahre 2018 und 2019 für die Mietwohnung „E“ in Q in Höhe von insgesamt 4.187,40 € zu zahlen.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin die Kosten der vorgerichtlichen anwaltlichen Inanspruchnahme in Höhe von insgesamt 575,71 € zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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