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51 C 29/21•Amtsgericht Paderborn, 2021-05-03, 51 C 29/21
51 C 29/21Court of First InstanceMay 3, 2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-03
Aktenzeichen: 51 C 29/21
ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2021:0503.51C29.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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