Amtsgericht Paderborn, 2014-04-23, 86 F 14/09

86 F 14/09Court of First InstanceApr 23, 2014

Full text

Amtsgericht Paderborn — 86 F 14/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-04-23

Aktenzeichen: 86 F 14/09

ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2014:0423.86F14.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Familiengericht

Tenor

Die am … vor dem Standesamt Q unter der Heiratsregisternummer … geschlossene Ehe der Beteiligten wird geschieden.

| | Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der E (Vers. Nr. …) zugunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 3,6854 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto … bei der E, bezogen auf den 31. 03. 2008, übertragen.

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei der E (Vers. Nr. …) zugunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 1,9949 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto … bei der E, bezogen auf den 31. 03. 2008, übertragen.

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei der J zugunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 1.455,68 Euro monatlich nach Maßgabe der Versorgungszusage vom 16./17.10.1987, bezogen auf den 31. 03. 2008, übertragen. | | --- | --- |

Der Antragsgegner sowie der Versorgungsträger J, werden verpflichtet, alle erforderlichen Erklärungen abzugeben, um der Antragstellerin zur Sicherung dieses zu übertragenden Anspruchs einen Anteil in Höhe von 50 % an dem am 31.03.2008 bestehenden Wert der Rückdeckungsversicherung bei der H Versicherungsnummer … abzutreten.

Der Antragsgegner wird verpflichtet, für den Fall der Scheidung an die Antragstellerin einen Zugewinnausgleichsbetrag in Höhe von 623.510,35 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz ab Rechtskraft der Scheidung zu zahlen.

Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin zu 1/5 und der Antragsgegners zu 4/5.

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