Amtsgericht Oberhausen, 2018-09-26, 43 F 1478/17

43 F 1478/17Court of First InstanceSep 26, 2018

Full text

Amtsgericht Oberhausen — 43 F 1478/17 — Anerkenntnisurteil

Entscheidungsdatum: 2018-09-26

Aktenzeichen: 43 F 1478/17

ECLI: ECLI:DE:AGOB:2018:0926.43F1478.17.00

Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil

Spruchkörper: 43. Familienabteilung

Tenor

Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, dem Antragsteller jeweils im März, Juni, September und Dezember eines jeden Jahres Auskunft über den aktuellen Entwicklungsstand nebst Foto bezüglich des Kindes … zu erteilen.

Der Auskunftsanspruch wird dahingehend eingeschränkt, dass Adressen nicht herausgegeben werden müssen.

Die Übermittlung kann durch eine Mittelsperson erfolgen.

Der Verfahrenswert wird auf 3.000 EUR festgesetzt (§ 45 FamGKG).

Die Gerichtskosten tragen der Antragsteller und die Antragsgegnerin je zur Hälfte. Die außergerichtlichen Kosten trägt jede Partei selbst.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.