Amtsgericht Neuss, 2022-05-24, 46 F 35/22

46 F 35/22Court of First InstanceMay 24, 2022

Full text

Amtsgericht Neuss — 46 F 35/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-05-24

Aktenzeichen: 46 F 35/22

ECLI: ECLI:DE:AGNE:2022:0524.46F35.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 46 F 35/22

Tenor

Der Widerantrag wird abgetrennt. Es wird festgestellt, dass der Widerantrag als Folgesache Güterrecht im Scheidungsverbundverfahren Amtsgericht Neuss 46 F 127/21 zu entscheiden ist.

a)

Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragsgegnerin nach Maßgabe der Heiratsurkunde der Beteiligten, lfd. Nr. N01 des Notariats Nr. N02 in Teheran vom 00.00.1996, 700 Bahar Azadi Goldmünzen herauszugeben.

b)

Dem Antragsgegner wird zur Herausgabe eine Frist von 3 Monaten ab Rechtskraft des Beschlusses gesetzt.

c)

Dem Antragsgegner wird für den Fall, dass die vorgenannte Frist zu Ziffer 2. b) fruchtlos abläuft, aufgegeben, an die Antragstellerin 295.121,83 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem auf den Fristablauf zu 2.b. folgenden Tag zu zahlen.

Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

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