Amtsgericht Neuss, 2022-04-07, 45 F 192/19

45 F 192/19Court of First InstanceApr 7, 2022

Full text

Amtsgericht Neuss — 45 F 192/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-04-07

Aktenzeichen: 45 F 192/19

ECLI: ECLI:DE:AGNE:2022:0407.45F192.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 45 F

Tenor

Der Antragsgegner wird verpflichtet,

  1. an die Antragstellerin rückständigen Unterhalt in Höhe von 3.098,77 Euro für die Zeit von April bis Juni 2019 nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 00.00.0000 zu zahlen;

  2. ab dem 1. Juli 2019 an die Antragstellerin monatlichen Unterhalt in Höhe von 1.148,64 Euro zum jeweils Ersten eines jeden Monats im Voraus zu zahlen;

  3. ab dem 1. Januar 2020 an die Antragstellerin monatlichen Unterhalt in Höhe von 993,95 Euro zum jeweils Ersten eines jeden Monats im Voraus zu zahlen;

  4. ab dem 1. November 2020 bis letztmalig zum 1. April 2024 an die Antragstellerin monatlichen Unterhalt in Höhe von 1.272,02 Euro zum jeweils Ersten eines jeden Monats im Voraus zu zahlen;

Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.