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83 C 959/20•Amtsgericht Neuss, 2020-11-12, 83 C 959/20
Entscheidungsdatum: 2020-11-12
Aktenzeichen: 83 C 959/20
ECLI: ECLI:DE:AGNE:2020:1112.83C959.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 83. Zivilabteilung Amtsgericht Neuss
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 70,06 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.05.2018 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin die außergerichtlichen Anwalts-kosten in Höhe von 83,54 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.05.2020 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 56% und die Beklagte zu 44%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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