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48 C 782/20•Amtsgericht Münster, 2020-10-30, 48 C 782/20
48 C 782/20Court of First InstanceOct 30, 2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-30
Aktenzeichen: 48 C 782/20
ECLI: ECLI:DE:AGMS:2020:1030.48C782.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Leistung von Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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