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55 C 1190/20•Amtsgericht Münster, 2020-06-19, 55 C 1190/20
55 C 1190/20Court of First InstanceJun 19, 2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-19
Aktenzeichen: 55 C 1190/20
ECLI: ECLI:DE:AGMS:2020:0619.55C1190.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Amtsgericht
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 138,04 € zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung der Rückgriffsansprüche der Klägerin gegen die pp., wegen Überzahlung, nicht sach- und fachgerechter Reparatur – mit Ausnahme originärer Nacherfüllungsansprüche wegen mangelhafter Leistung – und Durchführung nicht erforderlicher Reparaturmaßnahmen aus dem Reparaturvertrag zur Rechnungsnummer 198593 vom 30.10.2019.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf 138,04 € festgesetzt.
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