Amtsgericht Münster, 2018-03-13, 140 C 3514/17

140 C 3514/17Court of First InstanceMar 13, 2018

Regest

Die Klausel in den AGB, wonach zu den Stornokosten pauschal 10,00 € Bearbeitungskosten erhoben werden, ist nach § 309 Nr. 5b) BGB unwirksam

Full text

Amtsgericht Münster — 140 C 3514/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-03-13

Aktenzeichen: 140 C 3514/17

ECLI: ECLI:DE:AGMS:2018:0313.140C3514.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 140. Abteilung für Zivilsachen

Normen: § 309 Nr. 5b) BGB

Leitsätze

Die Klausel in den AGB, wonach zu den Stornokosten pauschal 10,00 € Bearbeitungskosten erhoben werden, ist nach § 309 Nr. 5b) BGB unwirksam

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 39,00 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.011.2017 zu zahlen.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 70,20 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.011.2017 zu zahlen.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Mahnkosten in Höhe von 4,09 Euro und Auskunftskosten iHv. 8,00 Euro sowie Bankrücklastkosten iHv. 2,68 Euro zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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