Amtsgericht Münster, 2015-10-30, 48 C 2904/15

48 C 2904/15Court of First InstanceOct 30, 2015

Full text

Amtsgericht Münster — 48 C 2904/15 — Teil-Versäumnis- und Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2015-10-30

Aktenzeichen: 48 C 2904/15

ECLI: ECLI:DE:AGMS:2015:1030.48C2904.15.00

Dokumenttyp: Teil-Versäumnis- und Schlussurteil

Spruchkörper: Amtsgericht

Normen: BGB § 626; BGB § 628; ZPO § 92

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 363,49 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten seit dem 13.04.2015 sowie 1,50 € vorgerichtliche Mahnkosten zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Leistung von Sicherheit in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.