Amtsgericht Münster, 2005-12-21, 59 C 2601/05

59 C 2601/05Court of First InstanceDec 21, 2005

Full text

Amtsgericht Münster — 59 C 2601/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-12-21

Aktenzeichen: 59 C 2601/05

ECLI: ECLI:DE:AGMS:2005:1221.59C2601.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 30,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5% Punkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 10,00 Euro seitdem 17.04, 1.8.04 und 1.9. 04 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 59% und die Beklagte 41%. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem jeweiligen Vollstreckungsschulder wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung

durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1 10 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.