Amtsgericht Münster, 1993-11-12, 3 C 576/92

3 C 576/92Court of First InstanceNov 12, 1993

Full text

Amtsgericht Münster — 3 C 576/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-11-12

Aktenzeichen: 3 C 576/92

ECLI: ECLI:DE:AGMS:1993:1112.3C576.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Hinsichtlich des Feststellungsanspruchs ist die Hauptsache erledigt.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.026,76 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 26. Juli 1993 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage hinsichtlich des

Zahlungsanspruchs abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 5.700,00 DM vorläufig vollstreckbar.

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