Amtsgericht Moers, 2022-04-08, 564 C 9/19

564 C 9/19Court of First InstanceApr 8, 2022

Regest

Ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft verwaltungs-und beiratslos, so können die Eigentümer einstimmig eine Eigentümerversammlung zum Zwecke der Verwalterbestellung einberufen oder einen der Wohnungseigentümer einstimmig zur Einberufung einer Eigentümerversammlung ermächtigen. Wenn eine solche einstimmige Beschlussfassung der Wohnungseigentümer an einer ungeklärten Erbfolge eines verstorbenen Miteigentümers scheitert, kann einer der Wohnungseigentümer auf Antrag im Wege der einstweiligen Verfügung durch das Gericht ermächtigt werden, eine Eigentümerversammlung zum Zwecke einer Verwalterbestellung einzuberufen.

Full text

Amtsgericht Moers — 564 C 9/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-04-08

Aktenzeichen: 564 C 9/19

ECLI: ECLI:DE:AGMO:2022:0408.564C9.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 564. Zivilabteilung

Normen: ZPO § 935 ZPO, WEG § 24 WEG a.F.

Leitsätze

Ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft verwaltungs-und beiratslos, so können die Eigentümer einstimmig eine Eigentümerversammlung zum Zwecke der Verwalterbestellung einberufen oder einen der Wohnungseigentümer einstimmig zur Einberufung einer Eigentümerversammlung ermächtigen.

Wenn eine solche einstimmige Beschlussfassung der Wohnungseigentümer an einer ungeklärten Erbfolge eines verstorbenen Miteigentümers scheitert, kann einer der Wohnungseigentümer auf Antrag im Wege der einstweiligen Verfügung durch das Gericht ermächtigt werden, eine Eigentümerversammlung zum Zwecke einer Verwalterbestellung einzuberufen.

Tenor

Der Antragsteller wird ermächtigt, eine Eigentümerversammlung für die WEG A, zum Zwecke einer Verwalterbestellung einzuberufen.

Die Kosten des Verfahrens werden den Beklagten auferlegt.

Der Verfahrenswert wird auf 500,00 EUR festgesetzt.

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