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4 C 195/19•Amtsgericht Menden, 2020-12-16, 4 C 195/19
Entscheidungsdatum: 2020-12-16
Aktenzeichen: 4 C 195/19
ECLI: ECLI:DE:AGMK2:2020:1216.4C195.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilrichter
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Gegenseite Sicherheit i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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