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20 C 48/23•Amtsgericht Minden, 2023-09-01, 20 C 48/23
Entscheidungsdatum: 2023-09-01
Aktenzeichen: 20 C 48/23
ECLI: ECLI:DE:AGMI1:2023:0901.20C48.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter/in
Die Beklagte wird verurteilt, gesamtschuldnerisch mit den gesondert in Anspruch genommenen S. und P. L. an die Klägerin 1.650 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.4.2023 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 42 %, die Beklagte zu 58 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin allerdings nur gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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