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22 C 80/20•Amtsgericht Minden, 2020-06-09, 22 C 80/20
Entscheidungsdatum: 2020-06-09
Aktenzeichen: 22 C 80/20
ECLI: ECLI:DE:AGMI1:2020:0609.22C80.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der klagenden Partei auferlegt. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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