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13 C 135/22•Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2022-08-24, 13 C 135/22
13 C 135/22Court of First InstanceAug 24, 2022
Entscheidungsdatum: 2022-08-24
Aktenzeichen: 13 C 135/22
ECLI: ECLI:DE:AGMH:2022:0824.13C135.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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