Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2009-03-26, 27 C 2253/08

27 C 2253/08Court of First InstanceMar 26, 2009

Full text

Amtsgericht Mülheim an der Ruhr — 27 C 2253/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-03-26

Aktenzeichen: 27 C 2253/08

ECLI: ECLI:DE:AGMH:2009:0326.27C2253.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6,69€ nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.12.2006 sowie Mahnkosten in Höhe von 5€ zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.