Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2007-05-31, 10 C 2786/04

10 C 2786/04Court of First InstanceMay 31, 2007

Full text

Amtsgericht Mülheim an der Ruhr — 10 C 2786/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-05-31

Aktenzeichen: 10 C 2786/04

ECLI: ECLI:DE:AGMH:2007:0531.10C2786.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.700,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 7.5.2004 zu zahlen.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 5/9 und der Beklagte 4/9.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die gegen sie gerichtete Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden,wenn nicht der Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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