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20 C 66/21•Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 2024-02-23, 20 C 66/21
20 C 66/21Court of First InstanceFeb 23, 2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-23
Aktenzeichen: 20 C 66/21
ECLI: ECLI:DE:AGMG2:2024:0223.20C66.21.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Der Vollstreckungsbescheid wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert wird festgesetzt auf 1.452,99 €.
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