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19 F 202/18•Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 2023-06-19, 19 F 202/18
19 F 202/18Court of First InstanceJun 19, 2023
Entscheidungsdatum: 2023-06-19
Aktenzeichen: 19 F 202/18
ECLI: ECLI:DE:AGMG2:2023:0619.19F202.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Der Vorlagebeschluss vom 09.03.2023 wird wie folgt abgeändert:
Die Sache wird dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung gem. Art. 267 AEUV vorgelegt mit der Frage, ob eine anderweitige Rechtshängigkeit mit demselben Gegenstand nach der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 vom 18.November 2018 vorliegt, wenn in Belgien ein Verfahren zwischen dem Kindesvater und der Kindesmutter auf Kindesunterhalt geführt wird, während in Deutschland zeitlich später ein Verfahren auf Kindesunterhalt von dem mittlerweile volljährigen Kind gegen die Kindesmutter geführt wird.
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