23 C 288/17•Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 2019-02-08, 23 C 288/17
Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 2019-02-08, 23 C 288/17
23 C 288/17Court of First InstanceFeb 8, 2019
Full text
Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt — 23 C 288/17 — Anerkenntnisurteil
Entscheidungsdatum: 2019-02-08
Aktenzeichen: 23 C 288/17
ECLI: ECLI:DE:AGMG2:2019:0208.23C288.17.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Tenor
Die Beschlüsse der Eigentümerversammlung vom 07.06.2017 zu TOP 1 (Jahresabrechnung 2016) und zu TOP 2 (Entlastung Verwaltung) werden für ungültig erklärt.
Der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 18.12.2017 zu TOP 2 (Jahresabrechnung 2016 mit Druckdatum 01.12.2017) wird für ungültig erklärt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 35% und die Beklagten gesamtschuldnerisch zu 65% zu tragen.
Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Ihm wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.