11 C 382/16•Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 2018-09-20, 11 C 382/16
Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 2018-09-20, 11 C 382/16
11 C 382/16Court of First InstanceSep 20, 2018
Full text
Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt — 11 C 382/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-09-20
Aktenzeichen: 11 C 382/16
ECLI: ECLI:DE:AGMG2:2018:0920.11C382.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Normen: §§ 13, 16, 28 StBVV
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 753,98 EUR zu zahlen, die Beklagte zu 1) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für den Zeitraum vom 22.07.2016 bis 16.11.2017 und die Beklagten als Gesamtschuldner nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.11.2017.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 28 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 72 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beiden Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die jeweils andere Partei gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.