Amtsgericht Mönchengladbach, 2018-11-28, 36 C 438/17

36 C 438/17Court of First InstanceNov 28, 2018

Full text

Amtsgericht Mönchengladbach — 36 C 438/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-11-28

Aktenzeichen: 36 C 438/17

ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2018:1128.36C438.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter am Amtsgericht

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, in der Wohnung WE-Nummer in dem dritten Obergeschoss des Hauses Gbleiche in N Teppichboden oder einen in der Trittschalldämmung gleichwertigen Bodenbelag mit einem Trittschallverbesserungsmaß von mindestens ∆Lw = 15 dB fachgerecht zu verlegen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte. Hiervon ausgenommen sind die Kosten, die durch die Anrufung des Amtsgerichts Mönchengladbach-Rheydt entstanden sind. Diese Kosten trägt der Kläger vorab.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5 000,00 EUR vorläufig vollstreckbar.

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