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19 C 73/24•Amtsgericht Velbert, 2024-10-07, 19 C 73/24
Entscheidungsdatum: 2024-10-07
Aktenzeichen: 19 C 73/24
ECLI: ECLI:DE:AGME4:2024:1007.19C73.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter/in am Amtsgericht
Der Beklagte wird verurteilt, bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, es zu unterlassen, den Parkplatz des Klägers, C-Straße, W, zu nutzen, oder durch Dritte nutzen zu lassen, es sei denn, dass der Kläger der Benutzung vorher ausdrücklich zugestimmt hat.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 30,00 € als Vertragsstrafe zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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