Amtsgericht Ratingen, 2021-05-12, 8 C 373/20

8 C 373/20Court of First InstanceMay 12, 2021

Full text

Amtsgericht Ratingen — 8 C 373/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-05-12

Aktenzeichen: 8 C 373/20

ECLI: ECLI:DE:AGME3:2021:0512.8C373.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Sicherheitsleistungen können auch durch unbedingte, unbefristete, unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft einer auf dem Gebiet der Europäischen Union geschäftsansässigen Bank, Genossenschaftsbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.

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