Amtsgericht Langenfeld, 2021-07-12, 60 OWi 317/21 (b)

60 OWi 317/21 (b)Court of First InstanceJul 12, 2021

Regest

Die fachgerechte Überprüfung einer Geschwindigkeitsmessung setzt Kenntnis der kompletten Messreihe zumindest eines Tattages voraus. so dass die Bußgeldbehörde dem Verteidiger die Fallakten der gesamten Messreihe zur Verfügung stellen muss.

Full text

Amtsgericht Langenfeld — 60 OWi 317/21 (b) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-07-12

Aktenzeichen: 60 OWi 317/21 (b)

ECLI: ECLI:DE:AGME2:2021:0712.60OWI317.21B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 60. Abteilung des Amtsgerichts

Normen: OWiG § 62 Abs. 2 S. 1; StPO § 467 Abs. 1

Leitsätze

Die fachgerechte Überprüfung einer Geschwindigkeitsmessung setzt Kenntnis der kompletten Messreihe zumindest eines Tattages voraus. so dass die Bußgeldbehörde dem Verteidiger die Fallakten der gesamten Messreihe zur Verfügung stellen muss.

Tenor

wegen Antrags auf gerichtliche Entscheidung wird der Bußgeldbehörde auf ihre Kosten aufgegeben, dem Verteidiger die Fallakten der gesamten Messreihe des Tattages zur Verfügung zu stellen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.