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60 OWi 317/21 (b)•Amtsgericht Langenfeld, 2021-07-12, 60 OWi 317/21 (b)
60 OWi 317/21 (b)Court of First InstanceJul 12, 2021
Die fachgerechte Überprüfung einer Geschwindigkeitsmessung setzt Kenntnis der kompletten Messreihe zumindest eines Tattages voraus. so dass die Bußgeldbehörde dem Verteidiger die Fallakten der gesamten Messreihe zur Verfügung stellen muss.
Entscheidungsdatum: 2021-07-12
Aktenzeichen: 60 OWi 317/21 (b)
ECLI: ECLI:DE:AGME2:2021:0712.60OWI317.21B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 60. Abteilung des Amtsgerichts
Normen: OWiG § 62 Abs. 2 S. 1; StPO § 467 Abs. 1
Die fachgerechte Überprüfung einer Geschwindigkeitsmessung setzt Kenntnis der kompletten Messreihe zumindest eines Tattages voraus. so dass die Bußgeldbehörde dem Verteidiger die Fallakten der gesamten Messreihe zur Verfügung stellen muss.
wegen Antrags auf gerichtliche Entscheidung wird der Bußgeldbehörde auf ihre Kosten aufgegeben, dem Verteidiger die Fallakten der gesamten Messreihe des Tattages zur Verfügung zu stellen.
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