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8 C 26/20•Amtsgericht Lünen, 2020-11-24, 8 C 26/20
Entscheidungsdatum: 2020-11-24
Aktenzeichen: 8 C 26/20
ECLI: ECLI:DE:AGLUEN:2020:1124.8C26.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8
Normen: BGB § 573 Abs. 1, 2 Nr. 1
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte selbst vorher Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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