Amtsgericht Lüdenscheid, 2019-07-19, 5 F 920/17

5 F 920/17Court of First InstanceJul 19, 2019

Full text

Amtsgericht Lüdenscheid — 5 F 920/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-07-19

Aktenzeichen: 5 F 920/17

ECLI: ECLI:DE:AGLUED:2019:0719.5F920.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Familiengericht

Tenor

Es wird festgestellt, dass die von der Antragsgegnerin im Verfahren Amtsgericht zur Insolvenztabelle unter Nr. angemeldete Ehegattenunterhaltsforderung (Höhe: 56.261,35 €) keine Verbindlichkeit aus rückständigem gesetzlichen Unterhalt darstellt, den der Antragsteller vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährt hat, und dass der Widerspruch des Antragstellers gegen die Eintragung in die Insolvenztabelle insoweit begründet ist.

Im Übrigen werden die Anträge des Antragstellers zurückgewiesen.

Von den Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller 35 % und die Antragsgegnerin 65 %.

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