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3 C 152/24•Amtsgericht Lippstadt, 2024-12-19, 3 C 152/24
3 C 152/24Court of First InstanceDec 19, 2024
Entscheidungsdatum: 2024-12-19
Aktenzeichen: 3 C 152/24
ECLI: ECLI:DE:AGLP:2024:1219.3C152.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist.
Der Beschluss des Amtsgericht Lippstadt vom 13.11.2024 ist wirkungslos.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Verfügungsbeklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Verfügungsbeklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch den
Verfügungskläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils Vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Verfügungskläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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