19 OWi-89 Js 1648/12-197/12•Amtsgericht Lüdinghausen, 2013-01-14, 19 OWi-89 Js 1648/12-197/12
Amtsgericht Lüdinghausen, 2013-01-14, 19 OWi-89 Js 1648/12-197/12
19 OWi-89 Js 1648/12-197/12Court of First InstanceJan 14, 2013
Regest
Ein Fahrverbot kann auch auf Kraftfahrzeuge mit mehr als 100 PS Motorkraft beschränkt werden.
Full text
Amtsgericht Lüdinghausen — 19 OWi-89 Js 1648/12-197/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-01-14
Aktenzeichen: 19 OWi-89 Js 1648/12-197/12
ECLI: ECLI:DE:AGLH:2013:0114.19OWI89JS1648.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Strafgericht
Leitsätze
Ein Fahrverbot kann auch auf Kraftfahrzeuge mit mehr als 100 PS Motorkraft beschränkt werden.
Tenor
Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 500,00 EUR verurteilt.
Dem Betroffenen wird für die Dauer von einem Monat verboten, Kraftfahrzeuge mit mehr als 100 PS Motorkraft im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.
Das Fahrverbot wird erst wirksam, wenn der Führerschein nach Rechtskraft des Urteils in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.
Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene (§§ 3 III, 49 StVO, 24, 25 StVG, 2 BKatV).
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