Amtsgericht Leverkusen, 2024-11-29, 39 F 55/22

39 F 55/22Court of First InstanceNov 29, 2024

Full text

Amtsgericht Leverkusen — 39 F 55/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-11-29

Aktenzeichen: 39 F 55/22

ECLI: ECLI:DE:AGLEV:2024:1129.39F55.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter am Amtsgericht

Tenor

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das minderjährige Kind W. (geboren am 00.00.0000) wird dem Kindesvater zur alleinigen Ausübung übertragen; im Übrigen wird der Antrag des Kindesvaters auf Übertragung der elterlichen Sorge zur alleinigen Ausübung zurückgewiesen.

Der Antrag der Kindesmutter auf Übertragung der elterlichen Sorge für das minderjährige Kind W. (geboren am 00.00.0000) zur alleinigen Ausübung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kindeseltern jeweils zur Hälfte. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Verfahrenswert wird auf 8.000,00 EUR festgesetzt.

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