18 C 385/06•Amtsgericht Lemgo, 2006-04-06, 18 C 385/06
Full text
Amtsgericht Lemgo — 18 C 385/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-04-06
Aktenzeichen: 18 C 385/06
ECLI: ECLI:DE:AGLE:2006:0406.18C385.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilrichter
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger die Zuchtbescheinigung des im Jahre 2002 geborenen Oldenburger Rapphengstes, abstammend von C aus einer Mutter von S, Lebensnummer DE 433 #####/####, bestehend aus der sogen. „Eigentumsurkunde“ und dem Pferdepass/Equidenpass, herauszugeben.
Der Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger 165,71 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 12.09.2005 zu zahlen.
Im übrigen ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.500,00 € vorläufig vollstreckbar.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.