18 C 106/04•Amtsgericht Lemgo, 2004-03-18, 18 C 106/04
Full text
Amtsgericht Lemgo — 18 C 106/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-03-18
Aktenzeichen: 18 C 106/04
ECLI: ECLI:DE:AGLE:2004:0318.18C106.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.214,32 € (ein-tausendzweihundertvierzehn 32/100 Euro) nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 14.12.2002 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1/7 und die Beklagten als Gesamt-schuldner zu 6/7.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.600,00 € abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in glei-cher Höhe leistet.
Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 350,00 € ab-wenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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