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26b Ls-3 Js 568/20-56/20•Amtsgericht Krefeld, 2022-03-04, 26b Ls-3 Js 568/20-56/20
26b Ls-3 Js 568/20-56/20Court of First InstanceMar 4, 2022
Entscheidungsdatum: 2022-03-04
Aktenzeichen: 26b Ls-3 Js 568/20-56/20
ECLI: ECLI:DE:AGKR:2022:0304.26B.LS3JS568.20.5.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Jugendschöffen
Der Angeklagte wird wegen schweren sexuellen Mißbrauchs von Kindern in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt.
Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die eigenen notwendigen Auslagen sowie die Kosten der Nebenklage.
Angewendete Vorschriften: §§ 176 Abs. 1, 176 a Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4, 53 StGB.
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