Amtsgericht Krefeld, 2014-07-23, 68 F 76/14

68 F 76/14Court of First InstanceJul 23, 2014

Full text

Amtsgericht Krefeld — 68 F 76/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-07-23

Aktenzeichen: 68 F 76/14

ECLI: ECLI:DE:AGKR:2014:0723.68F76.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Familienrichter

Tenor

Die am 16.05.2012 vor dem Amtsgericht, Familiengericht, Krefeld zu dem Aktenzeichen 68 F 248/09 abgeschlossene Vereinbarung wird hinsichtlich Ziffer 1 dahingehend abgeändert, dass der Antragsteller und Gegenantragsgegner an die Antragsgegnerin und Gegenantragstellerin ab dem 01.02.2014 einen nachehelichen Unterhalt zu zahlen hat in Höhe von 200,-- monatlich.Im Übrigen werden die Anträge zurückgewiesen.Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu 20 % und die Antragsgegnerin zu 80 % zu tragen. Von den außergerichtlichen Kosten des Antragstellers tragen 20 % der Antragsteller selbst und 80 % die Antragsgegnerin. Von den außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin tragen 80 % die Antragsgegnerin selbst und 20 % der Antragsteller.Die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses wird angeordnet.

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