Amtsgericht Krefeld, 2001-07-02, 82 C 157/01

82 C 157/01Court of First InstanceJul 2, 2001

Full text

Amtsgericht Krefeld — 82 C 157/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-07-02

Aktenzeichen: 82 C 157/01

ECLI: ECLI:DE:AGKR:2001:0702.82C157.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 82. Zivilabteilung

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 587,98 DM nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz gemäß § 1 DÜG seit dem 27.04.2001 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 89 % und die Beklagten zu 11 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien können die Vollstreckung jeweils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000,-- DM abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheit darf auch durch Bank- oder Sparkassenbürgschaft erbracht werden.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.