Amtsgericht Kleve, 2006-05-29, 30 C 78/06

30 C 78/06Court of First InstanceMay 29, 2006

Regest

Das Güteverfahren ist auch erforderlich, wenn im Rahmen der Klageerweiterung ein weiterer Antrag geltend gemacht wird, hinsichtlich dessen - im Gegensatz zum ursprünglich alleine geltend gemachten Antrag - das Mahnverfahren nicht zulässig war, (gegen AG Halle NJW 2001, 2099

Full text

Amtsgericht Kleve — 30 C 78/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-05-29

Aktenzeichen: 30 C 78/06

ECLI: ECLI:DE:AGKLE1:2006:0529.30C78.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilrichter

Normen: GüSchlG NRW § 10 zu EGZPO § 15a

Leitsätze

Das Güteverfahren ist auch erforderlich, wenn im Rahmen der Klageerweiterung ein weiterer Antrag geltend gemacht wird, hinsichtlich dessen - im Gegensatz zum ursprünglich alleine geltend gemachten Antrag - das Mahnverfahren nicht zulässig war, (gegen AG Halle NJW 2001, 2099

Tenor

  1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 40,48 € zuzüglich 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.01.2006 sowie 2,50 € vorgerichtliche Mahnkosten zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 83 %, die Beklagten als Gesamtschuldner zu 17 % zu tragen.

  2. Dieses Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

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