11 C 122/13•Amtsgericht Kempen, 2013-09-10, 11 C 122/13
Amtsgericht Kempen, 2013-09-10, 11 C 122/13
11 C 122/13Court of First InstanceSep 10, 2013
Full text
Amtsgericht Kempen — 11 C 122/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-09-10
Aktenzeichen: 11 C 122/13
ECLI: ECLI:DE:AGKK1:2013:0910.11C122.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Direktor des Amtsgerichts N
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger für seine Wohnung im Hause N-Straße in ##### L2 für die Abrechnungszeiträume 01.10.09 bis 30.09.10 sowie 01.10.11 bis 30.09.12 Heizkostenabrechnungen zu erteilen, die eine Umlage der Kosten zu 70 % nach Verbrauch und zu 30 % nach Grundkosten vorsehen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 1/3 und trägt die Beklagte 2/3.
Beide Parteien können die Zwangsvollstreckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vorher in gleicher Höhe Sicherheit leistet. Sicherheitsleistungen können auch durch die Bürgschaft einer im Bundesgebiet ansässigen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.