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531 Ds 44/25•Amtsgericht Köln, 2025-08-26, 531 Ds 44/25
531 Ds 44/25Court of First InstanceAug 26, 2025
Entscheidungsdatum: 2025-08-26
Aktenzeichen: 531 Ds 44/25
ECLI: ECLI:DE:AGK:2025:0826.531DS44.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 531
Das Verfahren wird nach § 153 a Abs. 2 StPO endgültig eingestellt, nachdem der Angeklagte die ihm gemachten Auflagen erfüllt hat.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse (§ 467 Abs. 1 StPO).
Die dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen trägt dieser selbst (§ 467 Abs. 5 StPO).
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