Amtsgericht Köln, 2024-09-06, 169 C 329/24

169 C 329/24Court of First InstanceSep 6, 2024

Full text

Amtsgericht Köln — 169 C 329/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-09-06

Aktenzeichen: 169 C 329/24

ECLI: ECLI:DE:AGK:2024:0906.169C329.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 169

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Hauptsachebetrag in Höhe von 718,80 EUR zuzüglich Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen Basiszins hieraus ab dem 11.06.2022 sowie außergerichtliche Kosten in Höhe von 4,64 EUR zu bezahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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